Angabe der erlaubten Werkstückkantenzustände in technischen Zeichnungen

Die Angabe der erlaubten Kantenzustände in technischen Zeichnungen ist essenziell, um zu definieren, ob z. B. ein Grat zulässig ist, oder ob das Bauteil entgratet sein muss. Auch die erlaubte Geometrie von Innenkanten können so definiert werden.

Definition & Grundlagen

Werkstückkanten, welche in technischen Zeichnungen ideal bzw. scharfkantig dargestellt werden, können durch Zeichnungsangaben genauer definiert werden. Dies gilt für Innenkanten und Aussenkanten. Dabei kann definiert werden, wie ein Grat, ein Übergang oder eine Abtragung aussehen darf. Man definiert dabei einen bestimmten Bereich, in dem sich die Geometrie befinden muss. Ist jedoch eine bestimmte Kantenform notwendig, wie z. B. eine Fase mit 2x45°, muss diese in der Zeichnung dargestellt und vermasst sein.

Theorie & Hintergrund

Grundsymbol

Mit dem Symbol können Werkstückkantenzustände angegeben werden. Die eingetragenen Masse in den drei Feldern 1, 2 und 3 werden in mm angegeben. Dabei müssen die Massangaben immer mit einem Vorzeichen +, - oder ± eingetragen werden. Also z. B. ±1. Je nach Position der Masseintragung (1, 2 oder 3), wird die erlaubte Richtung der Abtragung oder des Grats definiert. 

Kantenzustände und deren Richtung

Kanten senkrecht zur Projektionsebene und von Geometrieelementen

Kanten Parallel zur Projektionsebene und Kanten rund um die Kontur

Kanten für begrenzte Bereiche

Sammelangabe für alle Kanten

Sammelangabe mit zusätzlichen Kantenangaben